Eigentlich ist das „Kabinett“ im normalen Sprachgebrauch ein Zimmerchen oder besser gesagt, das Hinterzimmerchen, wo einst die Monarchen und anderer Herrscher ihre engsten Mitarbeiter – damals meist männlich – empfingen. Als „Bundeskabinett“ oder „Bundesregierung“ bezeichnet man die Regierungsmannschaft der Bundesrepublik. Diese setzt sich zusammen aus dem Bundeskanzler/der Bundeskanzlerin und den Ministerinnen und Ministern. Die Zusammensetzung ist in § 62 des Grundgesetzes festgelegt. Das Bundeskabinett tagt wohl nicht im Hinterzimmerchen, jedoch hinter verschlossenen Türen. Die Sitzungen sind nicht-öffentlich.
Dem Bundeskabinett gehören derzeit 15 Ministerinnen und Minister an, die ihre Ressorts selbständig leiten. Chefin ist die Bundeskanzlerin, die, wie schon in unserer vorherigen Info erwähnt, den Rahmen der Arbeit der Regierung vorgibt und auch die Sitzungen des Bundeskabinetts leitet.
Das Bundeskabinett stellt die „ausführende Gewalt“ (Executive) in der Bundesrepublik dar. Hier werden die Beschlüsse des Bundestags und ausgeführt. Das Bundeskabinett hat aber auch starke Einflussmöglichkeiten auf den Bundestag, indem es Gesetzesentwürfe dort selbst einbringen und zu parlamentarischen Anträgen Stellung nehmen kann.
Die Mitglieder des Bundeskabinetts sind in der Regel auch Abgeordnete des Bundestags, was durchaus kritisch zu hinterfragen ist.
In den Hessischen Städten und Gemeinden gibt es z.B. hier eine scharfe Trennung. Unser Bürgermeister Roland Kern und der Erste Stadtrat Jörg Rotter, sowie die Mitglieder des Magistrats, also der Stadtregierung, können nicht gleichzeitig Mitglieder des Stadtparlaments sein.
Übrigens hat der Begriff „Kabinett“ auch in die Qualifizierung des Weins Eingang gefunden. Und das hat mit einem Ereignis rund 50 km von Rödermark entfernt zu tun. Im Kloster Eberbach im Rheingau wurden um 1500 herum Arbeitsräume zu einem Weinkeller umfunktioniert. Dieser diente als Schatzkammer für besonders wertvolle Weine. Dieser Raum wurde „Cabinet“ genannt. Daraus leitet sich die Qualitätsbezeichnung „Kabinett“ beim Wein ab, der zwischen 76 und 85 Grad „Oechsle“ (Mostgewicht) haben muss um diese Bezeichnung führen zu dürfen.
Jetzt können wir hoffen, dass auch die Qualität der Arbeit des Bundeskabinetts jetzt und in Zukunft eine entsprechende Zahl „Oechsle“ erreicht.
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