Was bedeutet Erststimme und was ist die Zweitstimme?
Bei der Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017 hat jede Wählerin und jeder Wähler – wie bei den vorausgegangenen Bundestagswahlen – zwei Stimmen:
Was bedeutet die Erststimme?
Zur Bundestagswahl wird das gesamte Bundesgebiet in 299 etwa gleich große Wahlkreise aufgegliedert. Jeder Wahlkreis soll etwa gleich viele Wähler umfassen. In jedem dieser Wahlkreise tritt jeweils ein Kandidat pro Partei zur Wahl an. Mit der Erststimme kann der Bürger einer dieser Kandidaten wählen. Erhält einer der Kandidaten dadurch die Mehrheit der Erststimmen im Wahlkreis, ist er direkt in den Bundestag gewählt. Man spricht in einem solchen Fall von einem Direktmandat. Durch die Erststimme wird die Hälfte der Sitze im Bundestag vergeben.
Für was ist die Zweitstimme?
Mit der Zweitstimme wählt der Bürger eine Partei. Die Parteien erstellen vor der Wahl für jedes Bundesland eine Liste. Auf dieser Liste stehen Personen, die sich im Deutschen Bundestag engagieren wollen. Wie viele Personen auf der Liste einen Sitz im Bundestag erhalten, bestimmt sich durch die Stimmen, die die Partei insgesamt erhalten hat. Hat also eine Partei zum Beispiel 30 % Prozent der Zweitstimmen erhalten, stehen ihr auch 30 % der Sitze zu. Daher entscheidet die Zweitstimme darüber, wie stark eine Partei im Bundestag vertreten ist.
Auch nur 1 Stimme kann abgegeben werden
Der Wähler/die Wählerin kann sich auch darauf beschränken, nur eine Stimme, sei es die Erst- oder die Zweitstimme, abzugeben; in diesem Fall zählt die jeweils nicht abgegebene Stimme als ungültig.
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