AL für „Renovierung“ der Hessischen Verfassung

„Die Hessische Verfassung besteht nahezu unverändert seit 1946. Wie bei einem alten Haus auch besteht Renovierungsbedarf. Über das Wie und Was sollen Hessens Bürgerinnen und Bürger bei der Landtagswahl im Oktober bestimmen“. Mit diesen Worten begrüßte Andrea Schülner als AL-Vorsitzende den grünen Landtagsabgeordneten Frank Kaufmann in der Urberacher Kelterscheune.

Kaufmann als einer von 15 Landtagsabgeordneten und weiteren 31 Vertretern aus der „Zivilgesellschaft“ – unter anderem Kirchen, Gewerkschaften und Naturschutzverbände – haben die 161 Artikel der Verfassung in den vergangenen zwei Jahren gründlich durchkämmt. Aus ursprünglich nahezu 300 Änderungsideen haben sich am Ende 15 konkrete Vorschläge im gegenseitigen Einvernehmen herauskristallisiert, über die Hessens Wählerinnen und Wähler bei der kommenden Landtagswahl einzeln abstimmen können, berichtete Kaufmann den anwesenden Gästen der AL-Veranstaltung.
Nach mehr als 70 Jahren soll die Todesstrafe aus der Landesverfassung gestrichen werden. Hessens Verfassung soll zudem ergänzt werden um den Auftrag, Männer und Frauen gleichzustellen, um ein Bekenntnis zur europäischen Integration und um die Garantie von Kinderrechten. Als neue Staatsziele werden Nachhaltigkeit, Kultur und Ehrenamt eingefügt, zudem das Staatsziel Infrastruktur unter Einschluss von angemessenem Wohnraum und gleichwertigen Lebensstandards in Hessen. Der Landtag will außerdem Volksbegehren erleichtern. Eine weitere Neuerung sieht vor, dass künftig 18-jährige in den Landtag gewählt werden können. Diese Altersgrenze gilt für Wahlen von Bürgermeistern, Bundestags- oder Europaabgeordneten. Für Landtagsabgeordnete hingegen liegt die Grenze derzeit noch immer bei 21 Jahren.
Für seinen kurzweiligen und informativen Vortrag dankte Andrea Schülner Frank Kaufmann mit zwei Flaschen Wein aus Roßdorf, dem Weinanbaugebiet, das Rödermark am nächsten liegt.

Foto 2+3: Geiken-Weigt

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