Der Hessische Landtag besteht aus den vom Volk gewählten Abgeordneten. Er wird von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern des Landes Hessen gewählt und bildet die gesetzgebende Gewalt (Legislative) auf der Landesebene.
Rechtgrundlage sind die Artikel 70 und 75ff der Hessischen Verfassung.
Artikel 70
„Die Staatsgewalt liegt unveräußerlich beim Volke.“
Artikel 75
„Der Landtag besteht aus den vom Volke gewählten Abgeordneten… .“
Wesentliche Aufgaben des Hessischen Landtags sind die Beratung und Beschlussfassung über Landesgesetze, die Kontrolle der Landesregierung (z.B. über Anfragen und Berichtsanträge) sowie die Beratung und Beschlussfassung über den Landeshaushalt.
Die Abgeordneten repräsentieren den Willen des Volkes. Sie sind die Oberste Gewalt im Staat. Die Regierung muss deshalb ihren Beschlüssen Folge leisten. Der Hessische Landtag wurde zum ersten Mal am 1. Dezember 1946 gewählt.
Das Land Hessen gibt es erst seit dem 1. September 1945. Dies verdanken wir dem damaligen amerikanischen Oberbefehlshabers Dwight D. Eisenhower, der später Präsident der USA wurde.
Der Sitz des Landtags befindet im ehemaligen Stadtschloss der Nassauischen Herzöge am Schlossplatz in der Landeshauptstadt Wiesbaden.
Die 110 Abgeordneten werden seit 2003 für eine fünfjährige Wahlperiode gewählt. Gegenwärtiger Präsident des Hessischen Landtags ist der CDU-Politiker Norbert Kartmann.
Vorgänger des Hessischen Landtags in der Weimarer Republik war der Landtag des Volksstaates Hessen.
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