Landtagswahl – Der Ministerpräsident

Was macht eigentlich Volker?

Wie der derzeitige Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier seine Sommerferien verbracht hat, wissen wir nicht. Das ist auch nicht das Thema, das hier erörtert werden soll. Hier geht es um die Funktion und die Aufgaben des Ministerpräsidenten/ der Ministerpräsidentin.

Näheres dazu sagt uns die Hessische Verfassung:

Artikel 101, Satz 1 legt fest, dass der Ministerpräsident/ die Ministerpräsidentin mit mehr als der Hälfte der Stimmen der Mitglieder des Landtags gewählt wird.

Danach ernennt der Ministerpräsident die Ministerinnen/ die Ministerpräsidentin und Minister. Zusammen bilden sie die Landesregierung, das sogenannte Kabinett.

In Artikel 102 der Hessischen Verfassung ist verankert, dass der Ministerpräsident/ die Ministerpräsidentin die Richtlinien der Regierungspolitik bestimmt und dafür die Verantwortung gegenüber dem Landtag trägt. Er/ Sie gibt den Rahmen vor, innerhalb dessen die Regierung arbeitet.
Er/ Sie leitet die Geschäfte der Landesregierung, ähnlich wie der/die Vorsitzende eines Unternehmens.

Schließlich vertritt er/ sie das Land Hessen nach außen.

Der Ministerpräsident/ Die Ministerpräsidentin kann auch abgewählt werden, wenn er/ sie zum Beispiel seine Geschäfte nicht gut führt und die Mehrheit des Landtags nicht mehr mit seiner/ ihrer Regierungspraxis einverstanden ist. Den Vorgang nennt man Misstrauensvotum. Dies ist in Artikel 114 der Hessischen Verfassung geregelt. Für die Abwahl ist mehr als die Hälfte der Stimmen des Landtags erforderlich.

Ministerpräsident/in kann übrigens werden, wer mindestens 21 Jahre ist und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt.
Hessen wurde nach 1945 von bisher neun Ministerpräsidenten regiert.

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