Eigentlich ist das „Kabinett“ im üblichen Sprachgebrauch ein Zimmerchen oder besser gesagt, das Hinterzimmer, wo einst die Monarchen und andere Herrscher ihre engsten Mitarbeiter empfingen.
Als „Landeskabinett“ oder die „Landesregierung“ bezeichnet man die Regierungsmannschaft des Landes Hessen. Diese setzt sich zusammen aus dem Ministerpräsidenten sowie den Ministern.
Das Landeskabinett tagt wohl nicht im Hinterzimmer, jedoch hinter verschlossenen Türen. Die Sitzungen sind nicht-öffentlich.
Dem Landeskabinett gehören neben dem Ministerpräsidenten derzeit zehn Minister an, die ihre Ressorts selbständig leiten. Der Ministerpräsident ist der Chef der Landesregierung. Er wird vom Landtag gewählt und bestimmt die Richtlinien der Regierungsarbeit. Zudem leitet er die Sitzungen der Landesregierung und vertritt sie nach außen.
Das Landeskabinett stellt die „ausführende Gewalt“ (Exekutive) in Hessen dar. Dort werden die Beschlüsse des Landtages ausgeführt. Das Landeskabinett hat aber auch starke Einflussmöglichkeiten auf den Landtag, indem es Gesetzesentwürfe dort selbst einbringen und zu parlamentarischen Anträgen Stellung nimmt.
Die Mitglieder des Landeskabinetts sind in der Regel auch Landtagsabgeordnete, was durchaus kritisch zu hinterfragen ist, weil sie damit gleichzeitig gesetzgebende und ausführende Gewalt sind, was dem Prinzip der Gewaltenteilung nicht entspricht.
In den Hessischen Städten und Gemeinden gibt es hier eine scharfe Trennung. Bürgermeister Roland Kern und der Erste Stadtrat Jörg Rotter sowie die Mitglieder des Magistrats, also der Stadtregierung, können nicht gleichzeitig Mitglieder des Stadtparlaments sein.
Übrigens hat der Begriff „Kabinett“ auch in die Qualifizierung des Weins Eingang gefunden. Und das hat mit einem Ereignis rund 50 km von Rödermark entfernt zu tun. Im Kloster Eberbach im Rheingau wurden um 1500 herum Arbeitsräume zu einem Weinkeller umfunktioniert. Der diente als Schatzkammer für besonders wertvolle Weine. Dieser Raum wurde „Cabinet“ genannt. Daraus leitet sich die Qualitätsbezeichnung „Kabinett“ beim Wein ab, der zwischen 76 und 85 Grad „Oechsle“ (Mostgewicht) haben muss um diese Bezeichnung führen zu dürfen.
Jetzt können wir hoffen, dass auch die Qualität der Arbeit der Landesregierung jetzt und in Zukunft eine entsprechende Zahl „Oechsle“ erreicht.
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